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   LSG Baden-Württemberg, 20.05.2015 - L 5 R 2582/14   

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LSG Baden-Württemberg, 20.05.2015 - L 5 R 2582/14 (https://dejure.org/2015,105018)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.05.2015 - L 5 R 2582/14 (https://dejure.org/2015,105018)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - L 5 R 2582/14 (https://dejure.org/2015,105018)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 71/97 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Beitragspflicht eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2015 - L 5 R 2582/14
    Selbst wenn der Kläger eine Sperrminorität trotz Minderheitsbeteiligung erlangen würde, schließe das nach der Entscheidung des BSG vom 05.02.1998 - B 11 AL 71/97 R - eine abhängige Beschäftigung nicht von vornherein aus, wenn der Minderheitsgesellschafter keine Geschäftsführerfunktion innehabe.

    Ein GmbH-Gesellschafter, der nicht zum Geschäftsführer bestellt sei, besitze allein aufgrund seiner gesetzlichen Gesellschafterrechte nicht die Rechtsmacht, seine Weisungsgebundenheit als Angestellter der Gesellschaft aufzuheben oder abzuschwächen (BSG, Urteil vom 05.02.1998 - B 11 AL 71/97 R, juris Rn. 16 f; BSG, Urteil vom 17.05.2001 - B 12 KR 34/00 R, juris Rn. 15).

    Er könne zwar Beschlüsse der Gesellschaft verhindern, nicht aber Weisungen der Geschäftsführerin (vgl. BSG, Urteil vom 05.02.1998 - B 11 AL 71/97 R, juris Rn. 17).

    Fehlt eine Rechtsmacht, besteht aber ein so weitreichender tatsächlicher Einfluss, dass der Betroffene im Unternehmen "schalten und walten" kann wie er will, die Inhaber des Unternehmens persönlich dominiert oder diese von ihm wirtschaftlich abhängig sind, hat das BSG in seiner älteren Rechtsprechung Selbständigkeit angenommen, insbesondere im Fall eines Fremdgeschäftsführers einer GmbH, der mit den Gesellschaftern familiär verbunden ist (BSG, Urt. v. 15.12.1971 - 3 RK 67/68, SozR Nr. 68 zu § 165 RVO; Urt. v. 24.06.1982 - 12 RK 45/80, juris; Urt. v. 08.12.1987 - 7 RAr 25/86, juris; Urt. v. 05.02.1998 - B 11 AL 71/97 R, SozR 3-4100 § 168 Nr. 22; Urt. v. 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R, juris; Urt. v. 17.05.2001 - B 12 KR 34/00 R; Urt. v. 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R; Urt. v. 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R).

  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 34/00 R

    Versicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH - mitarbeitender Gesellschafter -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2015 - L 5 R 2582/14
    Ein GmbH-Gesellschafter, der nicht zum Geschäftsführer bestellt sei, besitze allein aufgrund seiner gesetzlichen Gesellschafterrechte nicht die Rechtsmacht, seine Weisungsgebundenheit als Angestellter der Gesellschaft aufzuheben oder abzuschwächen (BSG, Urteil vom 05.02.1998 - B 11 AL 71/97 R, juris Rn. 16 f; BSG, Urteil vom 17.05.2001 - B 12 KR 34/00 R, juris Rn. 15).

    Anderes kann sich im Einzelfall insoweit allerdings aus dem Gesellschaftsvertrag und den vertraglichen Grundlagen ergeben, indem z.B. die Gesellschafterversammlung Weisungsrechte gegenüber Beschäftigten allgemein oder im Einzelfall an sich ziehen oder sich vorbehalten kann (BSG, Urt. v. 17.05.2001 - B 12 KR 34/00 R, juris).

    Fehlt eine Rechtsmacht, besteht aber ein so weitreichender tatsächlicher Einfluss, dass der Betroffene im Unternehmen "schalten und walten" kann wie er will, die Inhaber des Unternehmens persönlich dominiert oder diese von ihm wirtschaftlich abhängig sind, hat das BSG in seiner älteren Rechtsprechung Selbständigkeit angenommen, insbesondere im Fall eines Fremdgeschäftsführers einer GmbH, der mit den Gesellschaftern familiär verbunden ist (BSG, Urt. v. 15.12.1971 - 3 RK 67/68, SozR Nr. 68 zu § 165 RVO; Urt. v. 24.06.1982 - 12 RK 45/80, juris; Urt. v. 08.12.1987 - 7 RAr 25/86, juris; Urt. v. 05.02.1998 - B 11 AL 71/97 R, SozR 3-4100 § 168 Nr. 22; Urt. v. 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R, juris; Urt. v. 17.05.2001 - B 12 KR 34/00 R; Urt. v. 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R; Urt. v. 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2015 - L 5 R 2582/14
    Demgegenüber ist eine selbständige Tätigkeit vornehmlich durch das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit sowie das Unternehmerrisiko gekennzeichnet (vgl. BSG, Urt. v. 29.08.2012, B 12 KR 25/10 R ).

    In seiner neueren Rechtsprechung hat das BSG allerdings Zweifel an dieser "Überlagerungsrechtsprechung" geäußert und die Bedeutung der Rechtsmacht (im Unternehmen) für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung hervorgehoben (vgl. BSG, Urt. v. 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R und - B 12 R 14/10 R); es spreche einiges dafür, der aus gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben entspringenden Rechtsmacht als Teil der tatsächlichen Verhältnisse maßgebende Bedeutung beizumessen, da entscheidender Gesichtspunkt für die Annahme einer selbstständigen Tätigkeit anstelle einer (abhängigen) Beschäftigung auch im Zusammenhang mit Familiengesellschaften die Möglichkeit sei, unliebsame Weisungen des Arbeitgebers bzw. Dienstberechtigten abzuwenden (BSG, a. a. O.).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2015 - L 5 R 2582/14
    Notwendig ist regelmäßig die Angabe einer bestimmbaren Arbeit und die gerade hiermit in Zusammenhang stehende Entgeltlichkeit (vgl. näher BSG, Urt. v. 11.03.2009, - B 12 R 11/07 R - Urt. v. 04.06.2009, - B 12 R 6/08 R -).

    Eine Elementenfeststellung dieser Art ist nicht zulässig (BSG, Urt. v. 11.03.2009, - B 12 R 11/07 R -).

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2015 - L 5 R 2582/14
    Vornehmlich bei Diensten höherer Art kann das Weisungsrecht auch eingeschränkt und zur "dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein (dazu BSG, Urt. v. 18.12.2001, - B 12 KR 10/01 R -).

    Fehlt eine Rechtsmacht, besteht aber ein so weitreichender tatsächlicher Einfluss, dass der Betroffene im Unternehmen "schalten und walten" kann wie er will, die Inhaber des Unternehmens persönlich dominiert oder diese von ihm wirtschaftlich abhängig sind, hat das BSG in seiner älteren Rechtsprechung Selbständigkeit angenommen, insbesondere im Fall eines Fremdgeschäftsführers einer GmbH, der mit den Gesellschaftern familiär verbunden ist (BSG, Urt. v. 15.12.1971 - 3 RK 67/68, SozR Nr. 68 zu § 165 RVO; Urt. v. 24.06.1982 - 12 RK 45/80, juris; Urt. v. 08.12.1987 - 7 RAr 25/86, juris; Urt. v. 05.02.1998 - B 11 AL 71/97 R, SozR 3-4100 § 168 Nr. 22; Urt. v. 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R, juris; Urt. v. 17.05.2001 - B 12 KR 34/00 R; Urt. v. 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R; Urt. v. 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R).

  • BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 12/92

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Sperrminorität - Annahme eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2015 - L 5 R 2582/14
    Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis liege nicht vor, wenn der Geschäftsführer an der Gesellschaft beteiligt sei und allein oder jedenfalls mit Hilfe seiner Gesellschafterrechte, die für das Beschäftigungsverhältnis typische Abhängigkeit vermeiden könne (BSG, Urteil vom 24.09.1992 - 7 Rar 12/92 -, juris Rn. 18).

    Insofern sei auf die allgemeinen Kriterien für die Beurteilung, ob eine abhängige oder selbständige Tätigkeit vorliege, abzustellen (BSG, Urteil vom 24.09.1992 - 7 Rar 12/92 -, juris Rn. 18).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2015 - L 5 R 2582/14
    In seiner neueren Rechtsprechung hat das BSG allerdings Zweifel an dieser "Überlagerungsrechtsprechung" geäußert und die Bedeutung der Rechtsmacht (im Unternehmen) für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung hervorgehoben (vgl. BSG, Urt. v. 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R und - B 12 R 14/10 R); es spreche einiges dafür, der aus gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben entspringenden Rechtsmacht als Teil der tatsächlichen Verhältnisse maßgebende Bedeutung beizumessen, da entscheidender Gesichtspunkt für die Annahme einer selbstständigen Tätigkeit anstelle einer (abhängigen) Beschäftigung auch im Zusammenhang mit Familiengesellschaften die Möglichkeit sei, unliebsame Weisungen des Arbeitgebers bzw. Dienstberechtigten abzuwenden (BSG, a. a. O.).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2015 - L 5 R 2582/14
    Eine rechtmäßige Gesamtabwägung setzt deshalb - der Struktur und Methodik jeder Abwägungsentscheidung (innerhalb und außerhalb des Rechts) entsprechend - voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls wesentlichen Indizien festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und in dieser Gesamtschau nachvollziehbar, d. h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (so BSG, Urt. v. 25.04.2012, - B 12 KR 14/10 R - und - B 12 KR 24/10 R -).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2015 - L 5 R 2582/14
    Gegen einen maßgeblichen gesellschaftsrechtlichen Einfluss und damit für eine Stellung als abhängig Beschäftigter spricht es, wenn der mitarbeitende Mitgesellschafter so wesentliche Entscheidungen wie die Auflösung der Gesellschaft, die operative Neuausrichtung und seine eigene Abberufung bzw. Entlassung nicht verhindern kann (vgl. nur BSG, Urt. v. 25.01.2006, B 12 KR 30/04 R).
  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2015 - L 5 R 2582/14
    Höhere Dienste werden im Rahmen abhängiger Beschäftigung geleistet, wenn sie fremdbestimmt bleiben, sie in einer von der anderen Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebs aufgehen (BSG, Urt. v. 19.06.2001, - B 12 KR 44/00 R -).
  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R

    Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe

  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R

    Folgebescheide im Beitragsrecht werden Gegenstand des sozialgerichtlichen

  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 72/92

    Abhängige Beschäftigung eines angestellten GmbH-Gesellschafters

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

  • BSG, 24.06.1982 - 12 RK 45/80

    Versicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern

  • BSG, 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

  • BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 25/86
  • BSG, 15.12.1971 - 3 RK 67/68
  • LSG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - L 5 R 4078/10
  • LSG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - L 5 KR 4009/10
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